Von Pflegestufe 0 bis 3
Im Falle der Einteilung oder der Veränderung der Pflegestufe wenden Sie, Ihre Angehörigen oder wir uns an die Pflegekasse. Sie beauftragt den MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der unabhängig von den Pflegekassen sein Gutachten nach ihm vorgegebenen Richtlinien erstellt.
Im Louise-Dittmar-Haus erhalten Sie von der Pflegestufe 0 bis zur Pflegestufe 3 das vollständige Angebot eines Alten- und Altenpflegeheims.
Die Pflegestufen ...
... nach den Regeln der gesetzlichen Pflegeversicherung. Stand 1.8.2010
Pflegestufe 1:
Die pflegebedürftige Person benötigt mindestens einmal täglich 45 Minuten Hilfe bei der Körperpflege, Essen, Mobilität (an- und auskleiden) oder mehrfach in der Woche eine Haushaltshilfe. Insgesamt wird regelmäßig Hilfe für mindestens 90 Minuten pro Tag in Anspruch genommen. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei einer voll stationären Heimpflege bis zu 1.023,- €, bei der häuslichen Pflege durch Fachpersonal 440,- €, bei Pflege durch Angehörige 225,- € im Monat.
Pflegestufe 2:
Die pflegebedürftige Person benötigt für mindestens drei Stunden pro Tag regelmäßig Hilfe. Für die Heimpflege werden dann 1.279,- € gezahlt, für die häusliche Pflege 1.040,- €, wenn die Pflege durch Fachpersonal getätigt wird. Für Angehörige werden in diesem Fall 430,- € gezahlt.
Pflegestufe 3:
Die pflegebedürftige Person benötigt mindestens fünf Stunden Hilfe pro Tag. Gezahlt wird für das Pflegeheim 1.510,- €, in besonderen Härtefällen bis zu 1.825,- €. Bei der häuslichen Pflege durch Fachpersonal werden dann 1.510,- € gezahlt, in besonderen Härtefällen bis zu 1.918,- €. Für die häusliche Pflege durch Angehörige 685,- €.
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